Lohnt es sich als Kleinunternehmer zu handeln und was ist zu beachten?
Kleinunternehmerstatus
Als sog. Kleinunternehmer brauchen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die Umsatzsteuer entsteht zwar, wird aber vom Finanzamt nicht erhoben. Diese Regelung hat Vor- und Nachteile und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Voraussetzungen: Der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer darf im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen haben und wird im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.
Umsatz: Das ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Rechte und Pflichten: Hat man einmal für die Kleinunternehmerregelung votiert, darf man auch zwischendurch keine Umsatzsteuer erheben. Man kann aber auch trotz Vorliegen der Voraussetzungen auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, ist dann aber auch fünf Kalenderjahre daran gebunden.
Nachteile: Der Kleinunternehmer ist vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmen ausgeschlossen. Bei hohen Investitionen bzw. Ausgaben in der Gründungsphase und gleichzeitig geringen Umsätzen kann sich dies negativ auf den Überschuss und die Liquidität auswirken.
Vorteile: Die Rechnungsstellung ist einfacher und der Rechnungsempfänger hat einen geringeren Betrag zu bezahlen. Man muss nur überwachen, dass man unter der Umsatzgrenze bleibt. Der Preisvorteil ist zunächst bei Privatkunden und anderen Kleinunternehmen (Kunden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind) in der Regel ein Wettbewerbsvorteil, da man seine Leistungen bei 19% UmSt. um ca. 16 % Prozent günstiger anbieten könnte (Vorsteuernachteil nicht eingerechnet). Der Kleinunternehmer braucht außerdem weder Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben noch Umsatzsteuer (sog. „Zahllast“) im voraus zu überweisen. Die Umsatzsteuererklärung ist nur als Jahresumsatzsteuererklärung abzugeben, die Gewinnermittlung genügt als Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Man erspart sich damit bürokratischen Aufwand und braucht schließlich auch die teils komplizierten Rechnungsvorschriften des Umsatzsteuergesetzes nicht zu beachten.
Abwägung: Ob es sich lohnt, hängt davon ab, ob man auch dauerhaft unter der Umsatzgrenze bleiben wird. Ansonsten kann es auch sein, dass man nach Übergang zur Regelbesteuerung später Preiserhöhungen vornehmen muss und dadurch Kunden verliert. Zu bedenken ist auch, welches Image man als Kleinunternehmer dadurch gegebenenfalls bei seinen Kunden erlangt.
Fazit: Bei Vollerwerbsgründern mit Wachstumschancen und nebenberuflichen Gewerbetreibenden und Selbständigen im B2B-Bereich lohnt es sich eher nicht, dagegen ist es meist für nebenberufliche Anbieter im Privatkundengeschäft mit geringen Investitionen sinnvoll, sofern sie unter der Umsatzgrenze bleiben werden. Welcher Weg am besten einzuschlagen ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall abgeschätzt werden.
Beachten Sie
Bei Gründung muss der Umsatz geschätzt werden und bei späterem Beginn als Januar der Umsatz auf das ganze Jahr hochgerechnet werden.