Summa summarum
Der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest. Er enthält den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahresabschluss aus der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung; bei Kapitalgesellschaften kommt laut § 264 HGB ein Anhang dazu. Man kann den Jahresabschluss um einen Lagebericht ergänzen.
Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet; sie erstellen in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung.
Neben dem Jahresabschluss kann es auch Zwischenberichte geben.