Kleinunternehmer müssen zur Anerkennung ihres Status bei der Rechnungserstellung ein paar Besonderheiten beachten:
Kleinunternehmer-Rechnungen
Für Kleinunternehmer muss die Rechnung folgende Mindestangaben enthalten:
Pflichtangaben:
- vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kleinunternehmers und des Rechnungsempfängers
- die eigene Steuernummer oder eine evtl. vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Datum der Rechnung
- eine Rechnungsnummer, die einmalig ist, also pro Rechnung nur einmal vergeben wird (Sie kann aus Zahlen und/oder Buchstaben bestehen.)
- Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- Der Zeitpunkt der Produktlieferung bzw. Leistungserbringung (Die Angabe des Monats ist ausreichend.)
- Der Nettopreis in Euro. Wenn nicht schon im Preis enthalten, müssen vorher vereinbarte Preisminderungen (Rabatte, Boni bzw. Skonti) mit angegeben werden. Es darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden!
- der Hinweis auf die Behandlung als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG.
- Das Wort “Rechnung“ kann auf der Rechnung stehen, im Falle einer Gutschrift muss “Gutschrift” geschrieben sein.
- Gegebenenfalls ein Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers.
- bei Grundstücksgeschäften ein Hinweis auf die Rechnungsaufbewahrungspflicht von mindestens 2 Jahren