Jede Rechnung muss einige Mindestangaben enthalten, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Dies gilt zwingend für Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag ab 150 Euro (ab 01.01.2017 250 Euro) brutto. Die Einhaltung ist insbesondere Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Auch der Rechnungsempfänger hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungsangaben zu überprüfen.
Pflichtangaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des eigenen Unternehmens sowie
vollständiger Name und Anschrift des Kunden, an den die Rechnung geht - Die eigene Steuernummer oder eine evtl. vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Das Rechnungs-Datum
- Eine Rechnungsnummer, die einmalig ist, also pro Rechnung nur einmal vergeben wird (Sie kann aus Zahlen und/oder Buchstaben bestehen.)
- Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- Der Zeitpunkt der Produktlieferung bzw. Leistungserbringung (Die Angabe des Monats ist ausreichend.)
- Der Nettopreis in Euro. Wenn nicht schon im Preis enthalten, müssen vorher vereinbarte Preisminderungen (Rabatte, Boni bzw. Skonti) mit angegeben werden.
- Der Steuersatz (zurzeit 7% oder 19%) sowie der auf den Nettopreis zu berechnenden Steuerbetrag bzw. im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis, dass für die Lieferung bzw. Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
- In besonderen Fällen (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG) ein Hinweis darauf, dass die Rechnung zehn Jahre aufzubewahren ist.
- Das Wort „Rechnung“ kann auf der Rechnung stehen, im Falle einer Gutschrift muss „Gutschrift“ geschrieben sein.
- Gegebenfalls ein Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers.
Diese Angaben sind für Rechnungen mit einem Betrag von über 150 Euro (bzw. 250 Euro ab 01.01.2017) brutto gültig. Für kleinere Beträge gelten Erleichterungen.
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Verweise
Stand 06. Juni 2017 | Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen übernehmen. Zu weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.