Jede Rech­nung muss eini­ge Min­dest­an­ga­ben ent­hal­ten, um vom Finanz­amt aner­kannt zu wer­den. Dies gilt zwin­gend für Rech­nun­gen mit einem Rech­nungs­be­trag ab 150 Euro (ab 01.01.2017 250 Euro) brut­to. Die Ein­hal­tung ist ins­be­son­de­re Vor­aus­set­zung für die Berech­ti­gung zum Vor­steu­er­ab­zug. Auch der Rech­nungs­emp­fän­ger hat die Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit der Rech­nungs­an­ga­ben zu überprüfen.

Pflichtangaben:

  1. Voll­stän­di­ger Name und Anschrift des eige­nen Unter­neh­mens sowie
    voll­stän­di­ger Name und Anschrift des Kun­den, an den die Rech­nung geht
  2. Die eige­ne Steu­er­num­mer oder eine evtl. vor­han­de­ne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Das Rech­nungs-Datum
  4. Eine Rech­nungs­num­mer, die ein­ma­lig ist, also pro Rech­nung nur ein­mal ver­ge­ben wird (Sie kann aus Zah­len und/oder Buch­sta­ben bestehen.)
  5. Die Men­ge und die Art (han­dels­üb­li­che Bezeich­nung) der gelie­fer­ten Gegen­stän­de oder den Umfang und die Art der sons­ti­gen Leistung
  6. Der Zeit­punkt der Pro­dukt­lie­fe­rung bzw. Leis­tungs­er­brin­gung (Die Anga­be des Monats ist ausreichend.)
  7. Der Net­to­preis in Euro. Wenn nicht schon im Preis ent­hal­ten, müs­sen vor­her ver­ein­bar­te Preis­min­de­run­gen (Rabat­te, Boni bzw. Skon­ti) mit ange­ge­ben werden.
  8. Der Steu­er­satz (zur­zeit 7% oder 19%) sowie der auf den Net­to­preis zu berech­nen­den Steu­er­be­trag bzw. im Fall einer Steu­er­be­frei­ung ein Hin­weis, dass für die Lie­fe­rung bzw. Leis­tung eine Steu­er­be­frei­ung gilt.
  9. In beson­de­ren Fäl­len (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG) ein Hin­weis dar­auf, dass die Rech­nung zehn Jah­re auf­zu­be­wah­ren ist.
  10. Das Wort „Rech­nung“ kann auf der Rech­nung ste­hen, im Fal­le einer Gut­schrift muss „Gut­schrift“ geschrie­ben sein.
  • Gege­ben­falls ein Hin­weis auf die Steu­er­schuld des Leistungsempfängers.

Die­se Anga­ben sind für Rech­nun­gen mit einem Betrag von über 150 Euro (bzw. 250 Euro ab 01.01.2017) brut­to gül­tig. Für klei­ne­re Beträ­ge gel­ten Erleichterungen.

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Mus­ter-Rech­nung

Mus­ter-Rech­nung Kleinbetrag

Mus­ter-Rech­nung Kleinunternehmer

Verweise

Stand 06. Juni 2017 | Trotz sorg­fäl­ti­ger Bear­bei­tung kön­nen wir kei­ne Gewähr für Voll­ständigkeit und Rich­tig­keit der Infor­ma­tio­nen über­neh­men. Zu wei­te­ren Fra­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Verfügung.